Cannabis als Medizin

Seit dem 10. März 2017 ist das Gesetz zur Verordnung von Cannabisarzneimitteln für ausgewählte Indikationen in Kraft getreten. Die Verordnung von Cannabisrezepturen und -fertigarzneimitteln ist jetzt streng reglementiert. Die Verordnung geschieht über die bekannten BtM-Verordnungsformulare. Allerdings ist zuvor die Genehmigung der Krankenkasse des Versicherten einzuholen (bei Privatpatienten adäquat). Zusätzlich zur Genehmigung durch die Krankenkassen ist für jeden Patienten mit Cannabis-Verordnung eine Begleiterhebung nach 1 Jahr oder bei Abbruch der Behandlung durchzuführen. Die Begleiterhebung finden Sie unter 

http://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Cannabis/Begleiterhebung/_node.html

Das Ausfüllen dauert nach Angaben der Bundesopiumstelle ca. 15 Minuten. Authentifiziert wird mit der Identifikationsnummer der BtM-Rezepte und der Postleitzahl. Die Auswertung erfolgt anonymisiert/pseudonymisiert. Eine Honorierung gibt es nicht.