Altenheimvertrag Nürnberg

Durch die Gesetzesreform des §119 im Sozialgesetzbuch V wurde zum 01.10.2016 die Verpflichtung für Altenheime eingeführt, mit den versorgenden Haus- und Fachärzten einen Vertrag abzuschließen. Damit lief der bis zum 30.09.2016 laufende Altenheimvertrag in Nürnberg mit der AOK Bayern aus. Noch im September 2016 trafen sich die damaligen vertragsteilnehmenden Altenheime und Ärzte und schlossen einen neuen Vertrag auf Grundlage der Rahmenvorgabe der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für alle gesetzlich Krankenversicherten. Der Beitritt weiterer Altenheime und Ärzte wurde ausdrücklich erlaubt. Vorgesehen war die Bildung einer Dienstplangruppe zur Versorgung der Altenheim auch in der sprechstundenfreien Zeit zu besonderen Zeiten. Leider hat die Kassenärztliche Vereinigung diesen Vertrag nicht anerkannt (eine rechtsfähige schriftliche Stellungnahme liegt bis heute nicht vor). Die Kassenärztliche Vereinigung Bayern besteht auf zweiseitigen Verträgen zwischen jedem einzelnen und Arzt und dem jeweiligen Heim.

Da die Vertragsgestaltung die Ressourcen aller Teilnehmer übersteigt, hat das Praxisnetz den Vertrag überarbeitet und aktualisiert. Durch Änderung des Bundesmantelvertrages im Februar 2017 kann jetzt zu den sprechstundenfreien Zeiten auf den ärztlichen Bereitschaftsdienst verwiesen werden. Den Vertragsentwurf kann man hier herunterladen:

Altenheimvertrag Nürnberg

Dieser Vertrag ist bereits von der KVB anerkannt und kann verwendet werden. Da die Vertragsregistrierung jetzt bei der KVB in München stattfindet, ist die Bildung einer Dienstplangruppe nicht mehr möglich, da die Vertragsteilnehmer nicht mehr bekannt sind. Die Bildung einer GbR als Dienstgruppe wird zwar von der KVB empfohlen, wegen der rechtlichen Problematik kann aber dieser Weg vom Praxisnetz nicht empfohlen werden. Wer den Vertrag abgeschlossen hat (Heime und Ärzte) kann sich natürlich weiterhin kostenfrei registrieren lassen unter:

http://www.pn-plan.de

Die teilnehmenden Ärzte sollten nicht vergessen, den Vertrag mit Antrag auf Anerkennung bei der KVB vorzulegen. Das Antragsformular erhalten Sie hier:

Antrag auf Anerkennung Altenheimversorgung